UNESCO und Welterbe

Erste Sitzung der UNESCO im Jahr 1946

UNESCO steht für „Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur“. Sie ist eine von 16 Sonderorganisationen der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Paris. Derzeit sind 195 Mitgliedstaaten in der UNESCO vertreten.

Dies geht aus der Präambel ihrer Verfassung hervor, die am 16. November 1945 von 37 Staaten in London unterzeichnet wurde. Aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs zogen sie folgende Lehre: „Ein Frieden, der allein auf politischen und wirtschaftlichen Vereinbarungen zwischen Regierungen beruht, kann nicht die einstimmige, dauerhafte und aufrichtige Zustimmung der Völker der Welt finden. Der Frieden muss, wenn er nicht scheitern soll, in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert sein.“

 

"Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden."

 

Unterzeichnung der Welterbekonvention 1972

Die internationale Kampagne zur Rettung von Abu Simbel war der erste Schritt hin zur „Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (Welterbekonvention), die 1972 von der UNESCO verabschiedet wurde. Dieses internationale Abkommen basiert auf der revolutionären Idee, die Menschheit mit dem Schutz und dem Erhalt herausragender kultureller Errungenschaften und Naturphänomene von aussergewöhnlichem universellem Wert zu betrauen.
Die Welterbeliste umfasst insgesamt 1223 Stätten (Stand 2025). Davon sind 962 Kulturerbestätten und 231 Naturerbestätten. 49 Stätten sind grenzüberschreitend oder transnational.

Welterbekonvention

activity-562-21.pdf