Kiesschüttungen als Schutzmassnahme der Fundstelle Sipplingen-Osthafen am Bodensee, Baden-Württemberg, DE

Bewahren

Ein Welterbe bewahren

Die Fundstellen der „Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen“ liegen oft an Seen oder in Mooren und sind kaum sichtbar und schwer zugänglich. Sie sind einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt: Intensive Bautätigkeit, Austrocknung der Böden, Wellenbewegung, aber auch touristische Aktivitäten schädigen die Pfahlbauten stark, z. B. durch Erosion und Zerstörung. Was Tausende von Jahren überdauert hat, droht nun in nur wenigen Jahren verloren zu gehen. Die regelmässige Überwachung und Pflege der Fundstellen sowie ihre Erforschung haben daher höchste Priorität. Die Aufnahme in die Liste des UNESCO-Welterbes soll das Bewusstsein für die besondere Bedeutung der Pfahlbauten schärfen und die Menschen für deren Schutzbedürftigkeit sensibilisieren. Die beteiligten Länder tragen gemeinsam die Verantwortung, dieses einzigartige Kulturerbe unter Wasser zu bewahren, zu erforschen und seinen besonderen Wert zu vermitteln.

Risiken and Gefahren

Ausgetrocknete mittelalterliche Fundstelle am Lac de Paladru, Departement Isère, Frankreich, im November 2022

Auswirkungen des Klimawandels

Extreme Wetterereignisse wie anhaltende Trockenperioden, extreme Temperaturen und schwere Unwetter stellen auch für Fundstellen unter Wasser und in Mooren ein Risiko dar. Schwankungen des Seespiegels und des Grundwasserspiegels führen zu Veränderungen der feuchten Umgebung der Fundstellen oder lassen diese zeitweise vollständig austrocknen. Anhaltend hohe Temperaturen, selbst im Winter, begünstigen die Ausbreitung invasiver Pflanzen- und Tierarten, die die Fundstellen unter anderem durch Überwucherung oder Nutzung als Laichgebiete gefährden können.

Bautätigkeiten

In Städten und dicht besiedelten Regionen ist die Interessensabwägung zwischen Baumassnahmen und archäologischer Denkmalpflege allgegenwärtig. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bauherrn und den Denkmalschutzbehörden ist unerlässlich, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden. Je nach geltendem Denkmalschutzrecht und Lage der Bauvorhabens in einer archäologischen Schutz- oder Bauzone können die archäologischen Denkmalschutzbehörden Auflagen erteilen, wie beispielsweise ein Verbot des Baus von Kellern oder die Verwendung grossflächiger Abdeckungen der Baustellen. Anpassungen der Bauweise, wie z. B. grössere Abstände zwischen den Betonpfeilern oder anderen tief in den Boden ragenden Bauelementen, können weitere Massnahmen sein.

 

Ankerverbotszone am Standort Hombrechtikon, Kanton Zürich, CH

Wassermanagement and touristische Nutzung der Seen

Die zunehmende touristische Nutzung der Seen stellt aus verschiedenen Gründen eine Gefahr für die Pfahlbauten dar: Sie befinden sich oft am Ufer oder im Flachwasserbereich und sind daher besonders anfällig für Wellenbewegungen, die durch Bootsmotoren oder den unsachgemässen Einsatz von Ankern verursacht werden. Vor allem bei niedrigem Wasserstand aufgrund von Trockenheit sind viele Fundstellen so schlecht abgedeckt, dass Freizeit- und Sportaktivitäten auf dem Wasser ebenfalls eine potenzielle Gefahr für die Fundstellen darstellen. Wirksame Schutzmassnahmen sind unter anderem die Abdeckung der Fundstellen mit Geotextil und Kies, Ankerverbotszonen und Zäune sowie Schilder auf oder im Wasser, die Besucher über das Weltkulturerbe und dessen Schutzbedürftigkeit informieren.

 

Landwirtschaftliche Nutzung von Moorgebieten

Moore werden häufig entwässert, beispielsweise um sie für die Landwirtschaft nutzbar zu machen. Aktive Massnahmen, die dieser Situation entgegenwirken können, werden oft in enger Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und archäologischer Denkmalpflege umgesetzt. Bewährte Schutzmassnahmen sind der Kauf oder Tausch von Grundstücken und die anschliessende Wiedervernässung des Bodens, was zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels führt und so die notwendige feuchte Bodenumgebung für Flora und Fauna sowie für die archäologischen Fundstellen sicherstellt.

 

Monitoring and Schutz

„Monitoring ist die Überwachung von Prozessen. Es ist ein Oberbegriff für alle Arten der systematischen Aufzeichnung, Messung oder Beobachtung eines Vorgangs oder Prozesses unter Verwendung technischer Hilfsmittel oder anderer Beobachtungssysteme. Eine Funktion des Monitorings besteht darin, festzustellen, ob ein beobachteter Vorgang oder Prozess den gewünschten Verlauf nimmt und ob bestimmte Schwellenwerte eingehalten werden, um gegebenenfalls eingreifen zu können, um ihn zu steuern. Monitoring ist somit eine besondere Art der Protokollierung.“

Kiesschüttungen als Schutzmassnahme der Fundstelle Sipplingen-Osthafen am Bodensee, Baden-Württemberg, DE

Mit der Aufnahme der Pfahlbauten in die Welterbeliste haben sich die sechs beteiligten Länder verpflichtet, gemeinsam Verantwortung für die Fundstellen zu übernehmen und den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, um das Welterbe und seinen aussergewöhnlichen universellen Wert für künftige Generationen zu bewahren. Der UNESCO-Status selbst bietet keinen zusätzlichen Schutz für die Fundstellen. Dieser ergibt sich aus der jeweiligen Rechtslage in den einzelnen Ländern.
Ein regelmässiges Monitoring ist ein wichtiges Instrument für angemessene und wirksame Schutzmassnahmen. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Massnahmen, wie z. B. die Messung des Wasserstandes mit Piezometern, das Anbringen und regelmässige Ablesen von Erosionsmarkern, die Überwachung von Faktoren wie Wassertemperatur, Vegetation, Wellenbewegung usw. Die Häufigkeit der Überwachung und die dabei ergriffenen Massnahmen sind für jede Fundstelle individuell und können je nach Situation und Lage der einzelnen Fundstellen variieren.
Im Jahr 2023 wurde innerhalb der International Coordination Group ICG die Arbeitsgruppe „Monitoring Underwater Heritage MUH” eingerichtet. Sie besteht aus Vertreter:innen der jeweiligen in der ICG vertretenen Fachbehörde sowie externen Expert:innen für Unterwasserarchäologie in jedem Land. Die Ziele der Arbeitsgruppe sind der Erfahrungsaustausch, insbesondere im Hinblick auf die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels auf die Fundstellen, sowie die Entwicklung von Empfehlungen für einen gemeinsamen Mindeststandard für das Monitoring der Unterwasserfundstellen. Seit 2025 widmet sich eine weitere Arbeitsgruppe in ähnlicher Weise den Fundstellen in Mooren.

 

Forschung und Methoden

Unterwasserarchäologie

Die Unterwasserarchäologie befasst sich mit archäologischen Überresten aus allen Epochen der Geschichte, die sich unter Wasser befinden. Sie gliedert sich in verschiedene Fachgebiete wie maritime Unterwasserarchäologie, Wrackforschung und Unterwasserarchäologie in Flüssen und Seen. Alle Spuren menschlicher Existenz unter Wasser, die hundert Jahre oder älter sind, stehen unter dem Schutz der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser. Diese Konvention soll die Zerstörung oder den Verlust historischer und kultureller Informationen sowie Plünderungen verhindern.

 

Ausgrabungen 1963 © Kantonsarchäologie Schaffhausen

Feuchtbodenarchäologie

Wie die Unterwasserarchäologie befasst sich auch die Feuchtbodenarchäologie mit Funden und Befunden aus allen Epochen. Allerdings befinden sich die Funden und Befunde in diesem Fall nicht unter Wasser, sondern in Mooren oder anderen Orten, an denen die dauerhaft feuchte Umgebung im Boden besondere Bedingungen für den Erhalt organischer Materialien bietet. Neben Mooren können auch staunasse Böden, ehemalige Flussschleifen usw. ähnliche Bedingungen aufweisen. Die ältesten Holzräder Mitteleuropas sowie Holzböden stammen aus Pfahlbaufundstellen in Mooren, wie sie beispielsweise im Federsee-Gebiet (Baden-Württemberg) oder im Laibacher Moor (Slowenien) gefunden wurden. Es gibt weitere archäologische Fundplätze in Europa mit Feuchtbodenerhaltung, wie die mesolithische Fundstelle Star Carr (Grossbritannien; Link), die frühneolithische Fundstelle La Draga (Spanien, Link) und das Wikinger-Handelszentrum Haithabu (Deutschland; Link), das zusammen mit dem Danevirke seit 2018 ebenfalls auf der UNESCO-Welterbeliste steht.